Leitsätze

Verhaltensleitsätze

für Mitglieder der SWISS RETAIL FEDERATION

Die SWISS RETAIL FEDERATION wurde 1937 ursprünglich als Verband der Schweizerischen Waren- und Kaufhäuser gegründet. Heute gehören dem Branchenverband des Detailhandels zahlreiche mittlere und grosse Unternehmen sowie Organisationen aus den Bereichen Food und Non-Food an. Wo immer es sich anbietet, setzt die SWISS RETAIL FEDERATION als repräsentative Branchenorganisation thematische Akzente, um Anliegen des Detailhandels gegenüber den Behörden zu vermitteln. Die SWISS RETAIL FEDERATION fördert und unterstützt Allianzen und Partnerschaften mit nahestehenden Verbänden und Institutionen aus Wirtschaft und Berufsbildung. Dank der sorgfältigen wirtschaftspolitischen Arbeit geniesst die SWISS RETAIL FEDERATION in der Politik, bei Behörden und in der Öffentlichkeit einen sehr guten Ruf. Die SWISS RETAIL FEDERATION ist deshalb darauf bedacht, die Reputation als verlässliche wirtschaftliche und politische Stimme des Detailhandels zu bewahren und den fairen und ehrlichen Umgang mit den Stakeholdern weiter zu tragen. Die Verhaltensleitsätze sollen dazu dienen, diesen Standard mit neu hinzukommenden Mitgliedern fortzuführen.

Der Vorstand hat deshalb nachfolgende Verhaltensleitsätze verabschiedet:

  • Die Verhaltensleitsätze enthalten Grundsätze sowie Massstäbe zur verantwortungsvollen Unternehmensführung. die SWISS RETAIL FEDERATION und deren Mitglieder sind sich bewusst, dass in einer Wirtschaft mit vermehrt global vernetzten Handelsketten zunehmend erwartet wird, dass Unternehmen an der Lösung von sozialen und ökologischen Problemen partizipieren. Dieser Verantwortung möchten sich die Mitglieder stellen. Die SWISS RETAIL FEDERATION und deren Mitglieder gehen gleichzeitig davon aus, dass mit den Lösungserwartungen auch Chancen für Produkt- und Prozessinnovationen geöffnet werden.
  • Die Verhaltensleitsätze sind getragen von der Selbstverpflichtung der Mitglieder, die 10 Leitsätze zu befolgen und dafür Sorge zu tragen, dass sich niemand durch Umgehung dieser Leitsätze einen Vorteil verschafft.
  • Die Mitglieder verpflichten sich zur freiwilligen Selbstkontrolle und zur Ergreifung von Massnahmen, um die Verhaltensleitsätze nachhaltig umzusetzen und zu fördern.
  • Zum Zeichen ihres Einverständnisses unterzeichnet jedes Unternehmen, das neu Mitglied der SWISS RETAIL FEDERATION werden will, die Entsprechungserklärung zu den 10 Leitsätzen. Für den Vorstand der SWISS RETAIL FEDERATION ist die Unterzeichnung eine Aufnahmevoraussetzung.

Die 10 Verhaltensleitsätze

  1. Unternehmenskultur
    Das Mitglied verpflichtet sich zu einer verantwortungsvollen Unternehmensführung und zur Einhaltung der jeweils anwendbaren Gesetze und Regularien.
  2. Mitarbeitende
    Das Mitglied stellt sicher, dass zeitgerechte und marktkonforme Anstellungsbedingungen sowie eine ganzheitliche Personalpolitik den Rahmen für eine gute Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitenden und dem Unternehmen bieten. Dazu gehören die Einhaltung der arbeitsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen, eine marktkonforme Entlöhnung für Mann und Frau, eine attraktive Aus- und Weiterbildungspolitik, (mit Bereitschaft, Lernende auszubilden), der physische und psychische Schutz der Mitarbeitenden (betriebliches Gesundheitsmanagement) sowie Aufbau und Pflege einer internen Sozialpartnerschaft. Befragungen zur Zufriedenheit und Befindlichkeit der Mitarbeitenden werden als wertvolle Instrumente angesehen.
  3. Umwelt
    Die Mitglieder streben eine stetige Verbesserung ihrer Umweltergebnisse an und ergreifen Massnahmen im Bereich Energiemanagement und Ressourcenschonung. Die Sortimentserweiterung um nachhaltige Produkte soll auf freiwilliger Basis gefördert werden und einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten. Der Verkauf nachhaltiger Produkte soll durch die Präsentation und Vermarktung gegenüber Konsumenten unterstützt werden (wie u.a. durch Massnahmen zur Verkaufsförderung von Produkten aus der Region; Massnahmen zur Verkaufsförderung von Produkten, die spezifische Nachhaltigkeitsaspekte erfüllen; Erhöhung der Beratungskompetenz des Verkaufspersonals).
  4. Beachtung von Umwelt- und Sozialstandards beim Einkauf
    Das Mitglied unternimmt kontinuierlich Anstrengungen, um die Einhaltung branchenüblicher Umwelt- und Sozialstandards im Rahmen seiner Einkaufspolitik sicher zu stellen. Die Mitglieder tolerieren keine Kinderarbeit und setzen sich dafür ein, dass ihre Zulieferer Kinderarbeit nicht zulassen. Die Mitglieder setzen sich für die Beseitigung von Diskriminierungen im Berufsleben ein.
  5. Verbraucherinformation und Serviceleistungen
    Die Mitglieder wenden gegenüber den Konsumenten faire Geschäfts-, Vermarktungsund Werbepraktiken an und treffen die nötigen Massnahmen, um die Sicherheit und Qualität ihrer Güter und Dienstleistungen zu gewährleisten. Die Mitglieder entwickeln eigene Initiativen zur Information der Kunden und bieten einen sachgerechten Kundendienst.
  6. Wettbewerb und Kartellrecht
    Die Mitglieder beachten die Regeln des fairen Wettbewerbs und arbeiten konstruktiv mit den zuständigen Behörden zusammen. Die SWISS RETAIL FEDERATION und deren Mitglieder bekennen sich zum freien Wettbewerb. Die strikte Einhaltung der Kartellgesetze hat deshalb oberste Priorität. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen oder andere kartellrechtlich verpönte Verhaltensweisen unter den Mitgliedern sind strikte verboten. Jedes Mitglied ist für die Einhaltung des Wettbewerbsrechts verantwortlich.
  7. Korruptionsbekämpfung
    Die Mitglieder treten gegen alle Arten der Korruption ein, einschliesslich Erpressung und Bestechung.
  8. Engagement im Gemeinwesen
    Die Mitglieder fördern im Rahmen ihrer Möglichkeiten das Gemeinwesen und die Gesellschaft durch freiwillige Engagements und Spenden.
  9. Transparenz
    Die Mitglieder sind bestrebt, die Einhaltung der Leitsätze mit Massnahmen zu unterlegen und darüber offen zu kommunizieren.
  10. Reputation
    Die Mitglieder sind darauf bedacht, den guten Ruf der SWISS RETAIL FEDERATION und deren Mitgliedern nicht zu gefährden. Jedes Mitglied der SWISS RETAIL FEDERATION nimmt davon Abstand, den guten Namen oder die Kreditwürdigkeit eines anderen Mitgliedes zu gefährden.

© Copyright - SWISS RETAIL FEDERATION ¦ Design by BizNet