Swiss Retail Federation begrüsst die Absicht des Bundesrates, den Lockdown schrittweise und kontrolliert zu lockern. Er folgt damit einem Vorgehensvorschlag, den die Detailhändler beim Bundesrat eingebracht haben.

Die etappierte und schrittweise Lockerung der Eindämmungsmassnahmen erlaubt es, sowohl den gesundheitspolitischen Erfordernissen, aber auch den Interessen der Wirtschaft, der Unternehmen und ihren Mitarbeitenden gerecht zu werden. In der Beurteilung von Swiss Retail Federation handelt der Bundesrat richtig und verantwortungsvoll, wenn er diesen beiden Dimensionen der Krise seine Aufmerksamkeit schenkt und entsprechende Massnahmen umsetzt.

Der Detailhandel ist indes bereit für die angestrebte Lockerung: Sämtliche verordneten Hygienemassnahmen sind implementiert und haben sich bewährt. Sie werden nicht gelockert und bleiben ohne Einschränkung in Kraft. Die Mitarbeitenden sind durch sie heute und auch künftig, d.h. bei erfolgter Lockerung, sehr gut geschützt.

Weiter begrüsst Swiss Retail die Ausweitung der Kurzarbeits­ent­schädigung auf Arbeitnehmende auf Abruf. Swiss Retail ist gleichzeitig der Meinung, dass der Bundesrat die Kurzarbeitsentschädigung für bescheidene Löhne generell auf 100% erhöhen sollte. Gerade Mitarbeitende mit geringen Löhnen, wie sie im Detailhandel vorkommen, sind von einem Verdienstausfall besonders betroffen.

Auskunft:

Dagmar Jenni

Geschäftsführerin Swiss Retail Federation

info@swiss-retail.ch