Swiss Retail Federation lanciert eine eigene Plattform für den Personalverleih, um Arbeitsplätze zu sichern und Unternehmen zu entlasten. Der Verband fordert, dass die Kurzarbeitsentschädigung für bescheidene Löhne auf 100% heraufgesetzt werden. Weil Mitarbeitende im Detailhandel besonders stark von einem Verdienstausfall betroffen sind, hatte sich Swiss Retail Federation für eine solche Lösung stark gemacht. 

Die Mitarbeitenden im Detailhandel leisten in diesen Tagen einen aussergewöhnlichen Einsatz. Gleichzeitig sind die Löhne im Detailhandel eher bescheiden, weshalb die Mitarbeiter in Kurzzeit besonders stark vom Verdienstausfall um 20% betroffen sind, den sie durch die Corona-Krise erfahren. Aktuell sind für knapp 80’000 Arbeitnehmende im Detailhandel Gesuche für Kurzarbeitsentschädigung gestellt. Das entspricht 26% aller Beschäftigten im Detailhandel. Je länger die Krise dauert, desto mehr werden es vermutlich sein. Wir bedauern, dass der Bundesrat hier noch keine Massnahme ergriffen hat, um die Kurzarbeitsentschädigung für Löhne um 4000 Franken auf 100% anzusetzen. So ein Signal wäre wichtig und richtig.

Die Unternehmen im Detailhandel leisten ihren Beitrag: Viele bezahlen selbstverantwortlich die Differenz zwischen Lohn und Kurzarbeitsentschädigung aus eigener Kasse. Die Hilfe des Bundes käme jetzt zum richtigen Zeitpunkt und würde die Unternehmen zusätzlich entlasten.

Swiss Retail lanciert eigene Plattform für Personalverleih

Der Detailhandel übernimmt die Verantwortung für seine Mitarbeitenden aber nicht nur im politischen Kontext gegenüber dem Bund. Vielmehr will er die Arbeitsplätze seiner Mitarbeitenden aktiv sichern. Das gilt insbesondere für Arbeitnehmende im Non Food-Bereich. Dieser ist aufgrund der behördlichen Vorgaben geschlossen, die dort tätigen Mitarbeitenden können im gleichen Unternehmen kaum andernorts eingesetzt werden. Deshalb hat Swiss Retail Federation zusammen mit der technischen Unterstützung von Greenliff AG eine online Plattform für den kurzfristigen Personalverleih entwickelt.

Die Idee dahinter: Durch «gelegentliches Überlassen» können Arbeitnehmende, die sich in Kurzarbeit befinden oder ihre Stelle verlieren könnten, für die Zeit der Krise an Unternehmen ausgeliehen werden, die aktuell einen hohen Arbeitsaufwand haben. Alle bestehenden Arbeitsverträge mit dem Arbeitgeber gelten weiterhin. Der Lohn und alle Sozialversicherungen werden wie gehabt von diesem bezahlt. Der Einsatzbetrieb kann den Mitarbeitenden als zusätzliche, befristete Unterstützung während der Corona-Krise übernehmen und bezahlt dem Arbeitgeber die entsprechenden Kosten.

Die online Plattform (www.handel-hilft-handel.ch) bringt also Arbeitgeber und Einsatzbetriebe zusammen. Darüber hinaus werden Vorlagen für einen Überlassungsvertrag, sowie ein Zusatz zum Arbeitsvertrag zur Verfügung gestellt, um den Verleih so einfach wie möglich zu gestalten. Der Start der Plattform ist für die zweite Hälfte der nächsten Woche geplant.

Auskunft:

Dagmar Jenni

Geschäftsführerin Swiss Retail Federation

+41 31 312 40 40

info@swiss-retail.ch

Nicole Schlegel

Marketing & Communications Greenliff AG

nschlegel@greenliff.com