Neue verschärfte Massnahmen sind massive Bedrohung für den Detailhandel

Der Bundesrat hat heute weitere einschneidende Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus in Kraft gesetzt, die den Detailhandel betreffen. Die verkürzten Ladenöffnungszeiten und das Verbot von Sonntagsverkäufen treffen den Schweizer Detailhandel in der für die Branche äusserst wichtigen Weihnachtszeit empfindlich.

Verkürzung der Ladenöffnungszeiten gesundheitspolitisch nicht sinnvoll

Statt die Kundenfrequenzen auf sieben Tage (wo am Sonntag geöffnet werden darf) zu verteilen und die erlaubten Öffnungszeiten voll auszunutzen, werden die Öffnungszeiten nun markant eingeschränkt. Eine Glättung der Kundenfrequenzen wird somit deutlich erschwert. Dies ist gerade unter gesundheitspolitischem Blickwinkel absolut unverständlich. Es ist aus Beispielen in anderen Ländern bekannt, dass es durch verkürzte Öffnungszeiten zu langen Schlangen und zum Anstehen vor den Läden kommt. Zusätzlich zur Flächenbegrenzung pro Person auf Ladenflächen von Ende letzter Woche wird dieser Effekt noch verschärft. Die bisher geltenden Ladenöffnungszeiten sorgten für einen dynamischen Fluss der Kundeneinkäufe und verhinderten statische Situationen in und vor den Geschäften. Die neuen Massnahmen mit Begrenzung der Öffnungszeiten in Kombination mit den Quadratmeterbegrenzungen werden aber genau solche Warteschlangen verursachen und auch die etablierten Schutzkonzepte belasten. Die Swiss Retail Federation hätte sich gewünscht, dass der Problematik der Verdichtung von Personen durch verlängerte oder zumindest beibehaltene Ladenöffnungszeiten Rechnung getragen worden wäre.

Verbot von bereits bewilligten Sonntagsverkäufen verschärft die Situation zusätzlich

Im schweizweiten Durchschnitt hat jeder Kanton im Jahr 2020 mehr als zwei bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe bewilligt, bis auf wenige Ausnahmen sind diese auf die Wochen vor Weihnachten gelegt worden. Eine Verteilung der Kundenfrequenzen auf einen zusätzlichen Verkaufssonntag wäre im Sinne des Gesundheitsschutzes gewesen und hätte zusätzlich das Bedürfnis der Bevölkerung abgeholt, ihre Weihnachtsgeschäfte erledigen zu können. Das kurzfristige Verbot des Sonntagsverkaufs am kommenden Wochenende ist zudem logistisch und auf Personalseite für den Detailhandel aufgrund der kurzen Vorlaufszeit extrem komplex. Auch diesem Umstand wurde im Ausland Rechnung getragen, weswegen man eine Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten an Samstagen und Feiertagen beschlossen hat.

Forderungen

Die Swiss Retail Federation fordert für Geschäfte an Bahnhöfen und anderen Verkehrsknotenpunkten oder Formate wie Kioske und Tankstellen, die ganzjährig regulär am Sonntag geöffnet haben und vom LadÖG bezüglich längerer Öffnungszeiten zwischen Montag und Samstag ausgenommen sind, nun Entschädigungen durch den Bund. Diese Ladenformate sind darauf ausgerichtet, dass sie jeweils ganzjährig lange Öffnungszeiten haben und der Sonntag als normaler Arbeitstag gilt. Aufgrund dieser Ausrichtung werden beispielsweise Mieten und Anzahl Mitarbeiter auf Basis von 7-Tage-Wochen und langen Öffnungszeiten berechnet, wobei insbesondere bei der Personalplanung und beim Umsatz dem Sonntag grosse Bedeutung zukommt. Ausfälle durch einen staatlichen Eingriff in dieses System müssen daher ausgeglichen werden.

Unklar ist, ob die Geschäfte nun in allen Kantonen werktags bis 19 Uhr öffnen können. Falls nicht, fordert Swiss Retail die Nachbesserung durch den Bundesrat, so dass die Geschäfte wenigsten werktags bis 19 Uhr offen sein können und so die Frequenzen geglättet werden. Wenn der Bundesrat die Kantone bei den Ladenöffnungszeiten nach 19 Uhr übersteuern kann, so sollte dies auch für Kantone gelten, in denen ansonsten früher geschlossen wird.

Auch für die entgangenen Umsätze der Detailhändler durch das kurzfristige Verbot des Sonntagsverkaufs am kommenden Wochenende sowie an den weiteren geplanten Sonntagsverkäufen im Dezember sind die Unternehmen angemessen zu entschädigen. Solche Verkaufssonntage werden jeweils von langer Hand geplant und sind mit diversen Aufwänden verbunden (Warenbestellung, Personalrekrutierung, Druck von Werbematerialien und Schaltung von Werbung). Die Swiss Retail Federation fordert daher eine Kompensation dieser getätigten Ausgaben für die betroffenen Unternehmen durch den Bund.

Verunsicherung bei Mitarbeitenden

Die Beschränkungen der Öffnungszeiten und das Verbot des Sonntagsverkaufs führen unweigerlich dazu, dass die betroffenen Unternehmen für einen Teil ihrer für das Weihnachtsgeschäft eingeplanten Mitarbeitenden Kurzarbeit beantragen oder andere Massnahmen ergreifen müssen. Für viele Mitarbeitenden, die sich während der Feiertage an Sonntagen einen Zustupf erarbeiten, ist der Wegfall der Sonntagsverkäufe ebenfalls ein empfindlicher Schlag. Auch in diesem Punkt fordert Swiss Retail Unterstützung vom Bund. Ebenso sollten Erleichterungen punkto Kurzarbeit erlassen werden (z.B. Voranmeldefrist, etc.).

Für Nachfragen und Hintergrundinformationen stehen wir Ihnen unter medien@swiss-retail.ch zur Verfügung.