Leitfaden und Entscheidbaum Nichtfinanzielle Berichterstattung

Die neuen Regelungen des indirekten Gegenvorschlags zur Konzernverantwortungsinitiative führen eine Berichterstattungspflicht über nichtfinanzielle Belange ein.

Für Unternehmen stellt sich zunächst die Frage, ob sie diese Pflicht erfüllen muss. Falls die neue Gesetzgebung beim Unternehmen zur Anwendung kommt, hat das Unternehmen eine inhaltliche (materielle) Prüfung vorzunehmen und die Erkenntnisse daraus in einem Bericht zu erfassen. Dieser Bericht muss veröffentlicht werden und mindestens 10 Jahre öffentlich zugänglich sein.

Ein Leitfaden samt Entscheidbaum zum Vorgehen bei der Berichterstattung bezüglich nichtfinanzieller Belange des Kompetenzzentrums Menschenrechte der Universität Zürich (MRZ) erläutert das Vorgehen.

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