Leitfäden und Entscheidbäume Kinderarbeit / Konfliktmineralien

Die neuen Regelungen des indirekten Gegenvorschlags zur Konzernverantwortungsinitiative führen unter anderem eine Berichterstattungspflicht über eine Sorgfalts- und Berichterstattungspflicht in den Bereichen «Kinderarbeit» und «Konfliktmineralien» ein.

Für Unternehmen stellt sich zunächst die Frage, ob sie diese Pflichten erfüllen müssen. Falls die neue Gesetzgebung beim Unternehmen zur Anwendung kommt, hat das Unternehmen eine inhaltliche (materielle) Prüfung vorzunehmen und die Erkenntnisse daraus in einem Bericht zu erfassen. Dieser Bericht muss veröffentlicht werden und mindestens 10 Jahre öffentlich zugänglich sein.

Zwei Leitfäden sowie die dazugehörenden Entscheidbäume des Kompetenzzentrums Menschenrechte der Universität Zürich (MRZ) erläutern das Vorgehen. Mit diesem Paket erwerben Sie:

  1. einen Leitfaden samt Entscheidbaum zum Vorgehen bezüglich Sorgfalts- und Berichterstattungspflicht im Bereich Kinderarbeit.
  2. einen Leitfaden samt Entscheidbaum zum Vorgehen bezüglich Sorgfalts- und Berichterstattungspflicht im Bereich Konfliktmineralien

Einen Teaser aus dem Leitfaden Kinderarbeit finden Sie hier.

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