Arbeitsrechtliche Beratung
Arbeitsrechtliche Erstberatung für Direktmitglieder
Direktmitglieder der SWISS RETAIL FEDERATION können pro Kalenderjahr insgesamt bis zu zwei kostenlose rechtliche Erstberatungen in Anspruch nehmen. Für jede Anfrage kann zwischen zwei Beratungsformen gewählt werden. Wir arbeiten hierfür mit der Wirtschaftskanzlei LEXTERNA AG aus Basel zusammen.
Variante A – Gezielte Rechtsklärung
Diese Variante eignet sich für konkrete und klar abgegrenzte Rechtsfragen.
Ablauf
- Schildern Sie den Sachverhalt kurz per E-Mail.
- Formulieren Sie eine konkrete Fragestellung.
- Bei Bedarf können Sie bis zu zwei relevante Dokumente (max. 5 Seiten pro Dokument) beilegen.
- Eine Fachperson aus dem LEXTERNA-Team prüft die Unterlagen und kontaktiert Sie telefonisch.
Dauer des Gesprächs: ca. 15 bis 20 Minuten
Ergebnis: Rechtliche Einschätzung und Handlungsempfehlung.
Variante B – Allgemeine Einschätzung
Diese Variante eignet sich, wenn zunächst eine rechtliche Einordnung eines Sachverhalts oder eine erste Einschätzung möglicher Risiken und Handlungsoptionen gewünscht wird.
Ablauf
- Schildern Sie den Sachverhalt kurz per E-Mail.
- Eine Fachperson aus dem LEXTERNA-Team nimmt telefonisch Kontakt mit Ihnen auf.
- Im Gespräch werden die Situation, mögliche Risiken und das weitere Vorgehen besprochen.
Dauer des Gesprächs: bis zu 60 Minuten
Ergebnis: Erste rechtliche Einordnung und Orientierung für das weitere Vorgehen.
Anmeldung
Senden Sie Ihre Anfrage an: sekretariat@swiss-retail.ch
Betreff: Rechtliche Erstberatung
Bitte geben Sie folgende Informationen an:
- Unternehmen
- Kontaktperson
- Telefonnummer
- Gewünschte Variante (A oder B)
- Kurze Beschreibung des Sachverhalts
Bei Variante A können zusätzlich bis zu zwei relevante Dokumente (max. 5 Seiten pro Dokument) eingereicht werden.
Wichtige Hinweise
- Das Angebot richtet sich ausschliesslich an Direktmitglieder der SWISS RETAIL FEDERATION.
- Die Erstberatung dient der rechtlichen Orientierung und ersetzt keine vertiefte rechtliche Prüfung.
- Nicht Bestandteil des Angebots sind Rechtsberatungen für Mitarbeitende oder Organpersonen in privaten Angelegenheiten.
- Detaillierte Dokumentenprüfungen, schriftliche Rechtsgutachten, Vertretungen gegenüber Behörden oder Gerichten sowie laufende Mandatsführungen sind nicht Bestandteil der Erstberatung.









