Agrarinitiativen

Volksinitiative «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz» und Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide» 

Am 13. Juni 2021 stimmt die Schweiz über die Initiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide» (Pestizidverbotsinitiative) und die Initiative «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz» (Trinkwasserinitiative) ab. Die Trinkwasserinitiative fordert, dass Betriebe, die chemisch-synthetische oder natürliche Pflanzenschutzmittel einsetzen keine Direktzahlungen mehr erhalten. Ebenso von Direktzahlungen ausgeschlossen werden sollen Betriebe, die ihre Tiere nicht mit auf dem Betrieb produzierten Futter ernähren. Die Pestizidverbotsinitiative will den Einsatz synthetischer Pestizide in der landwirtschaftlichen Produktion, in der Verarbeitung von Agrargütern sowie in der Landschafts- und Bodenpflege verbieten. Ausserdem dürften in der Schweiz keine Lebensmittel mehr in den Verkauf gelangen, die im Ausland unter Einsatz von synthetischen Pestiziden hergestellt worden sind.

Die Swiss Retail Federation und ihre Mitglieder befürworten und fördern die Produktion von nachhaltigen Lebensmitteln und eines nachhaltigen Handels mit Lebensmittel. Die beiden Initiativen nehmen berechtigte Anliegen der Schweizer Bevölkerung und Konsumenten auf.

Jedoch gerade die Pestizidverbotsinitiative schiesst aufgrund des Verbot-Charakters weit über das Ziel hinaus:

  • Durch die Annahme dieser Initiative würde der Staat unverhältnismässig in das Lebensmittelangebot in der Schweiz eingreifen und die freie Produktwahl der Schweizer Bevölkerung über Gebühr einschränken.
  • Auch importierte Lebensmittel müssten die Anforderung der Produktion ohne Einsatz von synthetischen Pflanzenschutzmitteln erfüllen.
  • In den Läden könnten dadurch nur noch pflanzlichen Produkte, die diesen Anforderungen entsprechen, gekauft werden.
  • Zudem wird dadurch eine künstliche Wettbewerbsverzerrung zwischen Schweizer und ausländischen Produzenten und Detailhändlern staatlich gefördert, welche den Schweizer Lebensmittelmarkt von den Produzenten bis zu den Händlern nachhaltig schwächt.
  • Aufgrund der eingeschränkten Wahlfreiheit und einer möglichen Preiserhöhung der Lebensmittel in der Schweiz ist davon auszugehen, dass Konsumentinnen und Konsumenten vermehrt im umliegenden Ausland einkaufen werden. So fliesst, zusätzlich zur Schwächung der Schweizer Produzenten und Händlern, staatlich gefördert, Kaufkraft ins Ausland ab, was wiederum zu Druck auf den Schweizer Arbeitsmarkt führen wird.

Durch die Annahme der Trinkwasserinitiative könnten betroffene Lebensmittelproduzenten keine von den Behörden bewilligten Mittel zur Schädlingsbekämpfung mehr einsetzen, wenn sie von Direktzahlungen profitieren möchten. Ebenso sollen die Betriebe das Futter für ihre Tiere ausschliesslich auf ihrem eigenen Betrieb produzieren. Für die produzierenden Betriebe stellen sich dadurch weitreichende Probleme:

  • Obwohl viele vorbeugende Massnahmen gegen Schädlinge getroffen werden, ist es nicht auszuschliessen, dass die Kulturen und damit die Ernte von Krankheiten oder Schädlinge getroffen werden.
    • Von den geplanten Einschränkungen bezüglich Pflanzenschutzes besonders betroffen wären Früchte und Gemüse mit einer langen Vegetationsdauer (z. B. Äpfel, Kartoffeln, diverse Frischgemüse) und solche, die anfällig für Pilzbefall sind (z. B. Beeren).
    • Die Produktionsmenge dieser Produkte wäre nicht nur kleiner, sondern auch grossen Schwankungen ausgesetzt, was für den Detailhandel Planungsunsicherheit bedeuten würde.
  • Das faktische Verbot Futter für ihre Tiere zukaufen stellt die Betriebe ebenso vor grosse Probleme, verfügen doch nicht alle Betriebe über ausreichend oder überhaupt ackerfähige Fläche, um die Versorgung der Tiere durch betriebseigenes Futter sicherzustellen. Diese Forderung ist abwegig und wäre in Analogie etwa das gleiche, wie man von der Schweizer Bevölkerung verlangen würde, nur noch Produkte essen zu dürfen, die man selber angepflanzt hat.
    • Insbesondere betroffen wäre die Schweine- und Geflügelhaltung. Die Vorgabe des betriebseigenen Futters der Trinkwasserinitiative würde wohl für zahlreiche Betriebe das Aus bedeuten.
  • Die Annahme der Initiative würde daher gezwungenermassen zu weniger Produktion im Inland und mehr Lebensmittel-Importe führen, wodurch die negativen Umwelteffekt ins Ausland exportiert, werden.
  • Neben der damit verbundenen Gefährdung von Arbeitsplätzen in der Schweizer Wertschöpfungskette ist auch eine Erhöhung der Preise von einheimischen Lebensmitteln nicht ausgeschlossen.

Die Swiss Retail Federation empfiehlt aus den oben genannten Gründen die beiden Initiativen am 13. Juni 2021 abzulehnen.