CO2-Gesetz

Am 13. Juni 2021 stimmen die Schweizer Stimmberechtigten über das CO2-Gesetz ab. Um das Klimaübereinkommen von Paris umzusetzen, ist das CO2-Gesetzes notwendig. Dies soll mittels finanzieller Anreize und Rückvergütungen für diejenigen Privatpersonen und Unternehmen geschehen, die weniger CO2 verursachen, und andererseits mittels Investitionen in den Klimaschutz und in die technische Entwicklung. Dadurch wird nicht nur das Klima geschützt, die Schweizer Volkswirtschaft profitiert ebenso davon, da durch die technische Entwicklung neue Arbeitsplätze geschaffen werden können und zusätzliche Aufträge für die KMU generiert werden. Schliesslich wird zudem die Abhängigkeit von ausländischen Erdölkonzernen reduziert. Bei einer Ablehnung des CO2-Gesetzes wird die Schweiz das Ziel, den Treibhausgas-Ausstoss bis 2030 gegenüber dem Wert von 1990 zu halbieren, wie im Abkommen von Paris festgelegt, wohl nicht erreichen.

Die Erreichung des Zieles aus dem Abkommen von Paris ist für den Schweizer Detailhandel und die Mitglieder der Swiss Retail Federation essenziell. Aufgrund des fortschreitenden Klimawandels, welcher sich durch mehr Hitze und Trockenheit und somit durch eine häufigere Wahrscheinlichkeit von Missernten, äussert, sind die Detailhändler als Teil der Wertschöpfungskette zur Grundversorgung direkt betroffen. Durch den Klimawandel können vermehrt Lieferengpässe entstehen und die Erhaltung der Natur und somit die Grundlage zur landwirtschaftlichen Produktion ist nicht mehr gewährleistet. Daher gilt es durch ein griffiges und zielführendes CO2-Gesetz diese Entwicklung aufzuhalten, ohne unverhältnismässige und wirtschaftsschädliche Verbote zu implementieren. Die Swiss Retail Federation begrüsst daher, dass das CO2-Gesetz nicht auf Verboten beruht, sondern eine Kombination von finanziellen Anreizen, Investitionen in den Klimaschutz und technischen Fortschritt ist. Durch die Lenkungsabgaben wird klimafreundliches Verhalten belohnt und eine Verringerung des CO2 Ausstosses finanziell belohnt. Ausserdem können sich alle Schweizer Firmen von der CO2-Abgabe befreien lassen, wenn sie in Klimamassnahmen im eigenen Betrieb investieren. Um die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Volkswirtschaft weiterhin zu gewährleisten sind zudem Firmen mit einem sehr grossen CO2-Ausstoss weiterhin von der CO2-Abgabe befreit. Durch den Klimafonds wird die Sanierung von Gebäuden finanziert und die Investition in die Infrastruktur gesichert, welche schlussendlich der gesamten Schweizer Bevölkerung und Wirtschaft zugutekommt, da er den Schweizer Unternehmen hilft neue Technologien auf den Markt zu bringen. Den Gemeinden andererseits hilft er bei der Bewältigung der schädlichen Folgen des Klimawandels.

Die Swiss Retail begrüsst die Absicht, mit dem CO2-Gesetz das Klimaübereinkommen von Paris und die damit verbundene Reduktion der Treibhausgasemissionen umzusetzen. Die Swiss Retail Federation unterstützt deshalb das CO2-Gesetz und empfiehlt eine Annahme am 13. Juni 2021.